Ein Sachbearbeiter im Bauamt kalkuliert die Eigenleistung mit dem Stundensatz, der im Haushaltsplan steht, und übersieht die zwei Jahre Verzug, die dieselbe Leistung am Markt nicht gekostet hätte.
Wirtschaftlichkeit wird in deutschen Vergabeverfahren meist auf den Angebotspreis verengt. Verzögerungskosten, Opportunitätskosten und Qualitätskosten, die eine verspätete oder mittelmäßige Eigenleistung erzeugt, tauchen in der Kalkulation selten auf, obwohl § 7 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung eine vollständige Wirtschaftlichkeitsprüfung längst vorschreibt.
Der Paragraf richtet die Beweislast neu aus. Er verlangt eine Rechtfertigung für die Eigenleistung, sobald der Markt nachweisbar wirtschaftlicher liefert, geltendes Haushaltsrecht seit Jahrzehnten, in der Verwaltungspraxis aber selten konsequent angewendet.
Eine Partnerschaft in diesem Sinne bleibt staatlich gesteuert. Der Staat bleibt Auftraggeber, Regisseur und Eigentümer der Leistung, der Markt liefert die Ausführung, kontrolliert durch Verträge, Kennzahlen und eine Abnahme, die diesen Namen verdient.
„ÖPP scheitern nicht an ihrer ökonomischen Logik, sondern an einer staatlichen Kultur, die Eigenleistung moralisch über Effizienz stellt.“
Wer als Beamtin oder Beamter eine Partnerschaft genehmigt, braucht Rückendeckung für den Fall, dass sie Jahre später politisch unbequem wird. Eine zentrale Freigabestelle mit eigener Methodik und eigenem Mandat könnte diese Deckung institutionalisieren, anstatt sie von Fall zu Fall neu auszuhandeln. Am Ende bliebe die eigentliche Frage, mit wem der Staat sich beim Bauen misst.